Mühlenbecker Land ist eine amtsfreie Gemeinde im Landkreis Oberhavel in Brandenburg
Bundesland
Landkreis
Oberhavel
Einwohner
15.513 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
16515 (Zühlsdorf),16552 (Schildow),, 16567 (Mühlenbeck, Schönfließ)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
033056, 033397 (Zühlsdorf)
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Mühlenbecker Land
Hauptstraße 1
16567 Mühlenbecker Land
2. Bürgeramt Mühlenbecker Land
Hauptstraße 1
16567 Mühlenbecker Land
3. Ordnungsamt Mühlenbecker Land
Hauptstraße 1
16567 Mühlenbecker Land
Gemeinde Mühlenbecker Land – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Mühlenbecker Land hat im Dezember 2014 die Bearbeitung der Neuaufstellung eines Flächennutzungsplans und eines Landschaftsplans für das gesamte Gemeindegebiet beschlossen. Der Flächennutzungsplan dient als vorbereitender Bauleitplan, aus dem Bebauungspläne entwickelt werden müssen, die dessen Darstellungen nicht widersprechen dürfen. Bebauungspläne, die nach der Wirksamkeit des Flächennutzungsplans aufgestellt werden, müssen aus dessen Darstellungen entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan hat keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber Privaten, aber mittelbare Auswirkungen auf Grundstückswerte und bindet Behörden in ihren Fachplanungen.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.